Wann ist ein Implantat eine Kontraindikation?

Ein Implantat ist nur dann ein Ausschlussgrund für die Leitungswasser-Iontophorese, wenn es direkt im Stromfluss zwischen den Elektroden liegt.

Metallische Implantate sind grundsätzlich als Kontraindikation für alle Arten von Elektrotherapien. Für die schweißmindernde Wirkung der Leitungswasser-Iontophorese spielt ein Implantat zwar keine Rolle – aber wir können nicht sicher vorhersagen, wie der Strom auf das Implantat oder das umliegende Gewebe wirkt.

Entscheidend ist, ob das Implantat im direkten Stromfluss liegt. Der Strom sucht sich immer den kürzesten Weg von einer Elektrode zur anderen. Stellen Sie sich deshalb vor, wie dieser Weg in Ihrem konkreten Fall verläuft. Nur wenn ein Implantat genau auf dieser Strecke liegt, ist die Behandlung nicht erlaubt.

Wichtig zu wissen:
Zu Implantaten zählen auch feste Zahnspangen, die nicht herausgenommen werden können. Kupferspiralen zur Verhütung gelten ebenfalls als Implantate – Hormonspiralen aus Kunststoff jedoch nicht.

Mögliche Ausnahme: 
Nur der Arzt oder die Ärztin, die das Implantat eingesetzt haben und das genaue Material kennen, können im Einzelfall beurteilen, ob eine Ausnahme möglich ist.

Behandlung der Hände und Füße
Kritische Implantate falls im Stromverlauf: in Händen, Armen, Schulter, Nacken oder Brust, Hüfte, Knie, Füße. Unkritisch sind immer Implantate im Kopf, Hals und  Nacken.

Behandlung der Achseln
Kritische Implantate in Schultern, Nacken, Brustkorb. Unkritische Implantate auf jeden Fall in Händen, Unterarmen, Kopf, Unterleib, Becken Knie und Füße.

Behandlung des Gesichts (Hände oder Füße als Gegenelektrode)
Implantate immer kritisch im Gesicht, Mund, Nacken und Hals. Je nach Strompfad ebenfalls kritisch: Implantate in Händen, Armen, Unterleib, Becken, Knie und Füße.