Krankenkassen
Die Kosten für ein Saalio-Gerät werden oft ganz oder teilweise von der Krankenkasse bezahlt. Dafür brauchen Sie ein Rezept oder eine ärztliche Verordnung.
Ob und wie viel die Krankenkasse übernimmt, hängt von verschiedenen Dingen ab:
- Gesetzliche Regelung in Ihrem Land
- Generelle Leistung Ihrer Krankenkasse
- Leistungseinschränkungen aufgrund Ihres Versicherungstarifes
Eine verbindliche Auskunft zur Kostenübernahme bekommen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Kostenübernahme in ...
Kostenübernahme in Deutschland
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland ist im Gesetz geregelt, wann gesetzliche Krankenkassen die Kosten für sogenannte Hilfsmittel übernehmen, so zum Beispiel für das Saalio®-Gerät. Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf solche Hilfsmittel, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Hilfsmittel muss im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen stehen.
- Der Anbieter (Lieferant) muss fachlich dafür qualifiziert sein.
- Die Versorgung muss auf Grundlage eines Vertrags zwischen Krankenkasse und Anbieter erfolgen.
Diese Regeln stellen sicher, dass die Versorgung passend, sicher und medizinisch sinnvoll ist. Die gute Nachricht: Saalmann medical GmbH & Co. KG erfüllt all diese Voraussetzungen, Das Saalio Gerät verfügt sogar über eine eigene Hilfsmittel Pos.-Nr. (09.30.01.2001) im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Saalmann medical GmbH & Co. KG versorgt die Patienten fast aller Krankenkassen deutschlandweit.
Wahl des Hilfsmittels
Versicherte haben grundsätzlich das Recht, zwischen mehreren geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln zu wählen. In der Praxis ist dieses Wahlrecht jedoch oft eingeschränkt, da Krankenkassen aus Kostengründen meist nur mit bestimmten Herstellern Verträge haben. Deshalb erhalten Versicherte häufig nur die Hilfsmittel, die die Krankenkasse anbietet, und müssen diese nutzen.
Versicherte können diese Entscheidung jedoch beeinflussen: Wenn der Arzt in der Verordnung ein bestimmtes Hilfsmittel ausdrücklich nennt, erhöht das die Chance, genau dieses Hilfsmittel zu bekommen. Diese Empfehlung wird von den Krankenkassen häufig berücksichtigt.
Nutzen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse unser Verordnungsformular für das Saalio® Gerät.
Ablauf für gesetzlich Versicherte
Nach der Diagnose und Empfehlung Ihres Arztes erhalten Sie ein vollständig ausgefülltes Verordnungsformular. Bitte senden Sie uns dieses Formular im Original per Post zu. Wir erfassen Ihre Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen und leiten die Verordnung zusammen mit unserem Kostenvoranschlag elektronisch an Ihre Krankenkasse weiter.
Sobald die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt, schicken wir Ihnen das Gerät automatisch zu. Dem Hilfsmittel liegt eine bereits ausgefüllte Empfangsbestätigung bei. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie sie zeitnah per Post oder E-Mail an uns zurück, damit wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Ihre Krankenkasse teilt uns außerdem mit, ob wir eine gesetzliche Zuzahlung erheben müssen. Diese beträgt für Versicherte ab 18 Jahren maximal 10 € pro Hilfsmittel.
Erprobung & Mietmodelle
Je nach Hilfsmittel möchten die Krankenkassen vor der Genehmigung prüfen, ob das Gerät im individuellen Fall wirklich hilft. Deshalb sollte das Hilfsmittel vor der Antragstellung in Begleitung eines Arztes getestet und bei erfolgreicher Erprobung von diesem im Verordnungsformular dokumentiert werden.
Außerdem möchten die Krankenkassen sicherstellen, dass die Therapie regelmäßig fortgeführt wird. Bei der Leitungswasser-Iontophorese stellen einige Krankenkassen die Geräte daher nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung und mieten diese vom Hersteller. Wenn das Gerät nach Ablauf dieser Zeit weiter genutzt werden soll, ist eine erneute ärztliche Verordnung erforderlich.
Gerne informieren wir Sie, ob Ihre Krankenkasse das Gerät dauerhaft zur Verfügung stellt oder nur zeitlich befristet als Mietgerät.
Abwicklung für privat Versicherte
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel. Ob ein Hilfsmittel bezahlt wird, hängt jedoch von Ihrem persönlichen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.
Das Original der ärztlichen Verordnung behalten Sie zunächst selbst. Bitte senden Sie uns lediglich einen Scan oder ein gut lesbares Foto der Verordnung per E-Mail an . Wir erstellen daraufhin einen individuellen Kostenvoranschlag und senden Ihnen diesen als PDF zu. Mit der Verordnung und unserem Kostenvoranschlag klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Sobald Ihnen die Zusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, bestellen Sie das Gerät unter Angabe unserer Angebotsnummer. Wir versenden das Gerät anschließend umgehend zusammen mit Lieferschein und Rechnung.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine persönliche Auskunft zu Ihrer Situation oder Krankenkasse?
Dann rufen Sie uns gerne an unter Tel. 05731 254 500 – wir beraten Sie gerne.
In Österreich ist die Kostenübernahme für Iontophorese-Geräte nicht einheitlich geregelt. Unterschiede gibt es zwischen den Krankenkassen und auch zwischen den Bundesländern.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie unseren Vertriebspartner in Österreich: Ferdinand Menzl Medizintechnik GmbH, Tel. +43 (0) 1 255 89 60 - 0
In der Schweiz ist die Kostenübernahme von Hilfsmitteln in der sog. Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) als Bestandteil der obligatorischen Krankenpflege-Leistungsversicherung geregelt. Leitungswasser-Iontophorese-Geräte zur Behandlung der Hände, Füße und Achseln sind in der MiGeL aufgeführt und zählen damit zum Leistungskatalog.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie unseren Vertriebspartner in der Schweiz JV Cosmetics, Tel. +41 (0)41 260 03 61
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, können Sie diese eventuell von der Steuer absetzen. Medizinische Hilfsmittel zur Linderung einer Krankheit gelten als außergewöhnliche Belastung. Ob und wie viel Sie absetzen können, hängt von den Regelungen in Ihrem Land und Ihrer persönlichen Steuersituation ab.